1. Abschluß des Reisevertrages:
1.1. Mit der Anmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bietet der Reiseteilnehmer den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich für 2 Wochen an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt durch die Annahme von Honeymoon Highlights GmbH (nachfolgend HH genannt) zustande, in dem der Reiseteilnehmer eine schriftliche Bestätigung (Reisebestätigung) erhält. Reicht der Reisende die unterschriebene Reiseanmeldung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der Reiseanmeldung zurück, so kann HH von der Reservierung Abstand nehmen.
1.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erkläring, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder den Antrittes der Reise erfolgen.
1.3. Liegen die Reise- und Zahlunsgbedingungen des Veranstalters dem Reiseteilnehmer bei telefonischer Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung übersandt.
1.4. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprospektes/Internetausschreibung (falls nicht im Prospekt aufgeführt) für den Reisezeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Andere Hotel- oder Leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich.
2. Bezahlung:
2.1. Mit dem Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung wird eine Anzahlung von einmalig € 100,- fällig. Bei Flugbuchungen, bei denen das Flugticket sofort ausgestellt werden muss, ist der Flugpreis der Flugscheine direkt nach dem Erhalt durch den Reiseteilnehmer zu begleichen.
2.2. Zahlungen auf den Reisepreis vor der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 Abs. 3 BGB erfolgen.
2.3. Die Restzahlung muß spätestens 14 Tage vor Reiseantritt, ohne nochmalige Aufforderung eingegangen sein. Bei Anmeldungen ab 14 Tage vor Reiseantritt ist der gesamte Reisepreis bei Zugang der Reisebestätigung zu leisten.
2.4. Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist HH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt HH die u.a. Rücktrittskosten (Stornogebühren).
3. Umbuchung, Leistungs- u. Preisänderungen:
3.1 Bei vom Reiseteilnehmer veranlassten Änderungen im Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel, die Unterkunft, Trauungstermin oder die Beförderungsart bis zum 30. Tag vor Reiseantritt, ist HH berechtigt, pro Reiseteilnehmer eine Bearbeitungsgebühr von € 30,- zu erheben. Sollten darüber hinaus weitere Kosten entstehen, nicht zu erstattbare Standesamtgebühren, Stornierungskosten für schon ausgestellte Flugscheine, werden diese an den Reiseteilnehmer in Rechung gestellt. Ergeben sich als Folge einer solchen Änderung für Mitreisende höhere Reisepreise, die nicht durch Storno bzw. Änderungsgebühren ausgeglichen werden, so gehen etwaige Preisdifferenzen zu seinen Lasten.
3.2 Der Reiseveranstalter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird der Reiseveranstalter den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihn mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt.
3.3 Liegt der vereinbarte Abreisetermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, behält sich der Reiseveranstalter vor, den vertraglich vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, um einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafenorder Flughafengebühren, Standesamtgebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung zu tragen. Das Preiserhöhungsverlangen ist nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zulässig. Eine Preisänderung ist nur in dem Umfang möglich, wie sich nachweisbar nach Abschluss des Reisevertrags eingetretene Preisänderungen des im Prospekt genannten Beförderungsanteils, Abgabenanteils oder der für die Reise geltenden Wechselkurse auf den jeweiligen konkret berechneten Preisanteil des vertraglich vereinbarten Reisepreises auswirken. Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten, oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch den Reiseveranstalter, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Der Reisende ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.
3.4. Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen entfallen Teilerstattungen.
3.5. Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an HH durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt € 30,- pro Person. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, sind wir berechtigt die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch € 70,- pro Person.
3.6. In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- u. Preisänderungen bleibt dem Reisekunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.
4. Rücktritt durch den Kunden:
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Buchungsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. HH ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. HH ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer gestellt wird) pro Person in Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet wird:
Bei einem Rücktritt
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 35%
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 50%
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 80%
vom 6. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 90%
Am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn 95%
4.1. Bei Nur-Flug Buchungen: Stornierung vor Ausstellung des Flugtickets: € 55,-; bei Stornierung nach Ausstellung des Flugtickets und vor Reiseantritt: 100%; bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn: 100%
4.2. Kosten wie z.B. VISA-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über HH an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
4.3. Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.
4.4. Werden im Fall eines Reiserücktritts die bereits ausgehändigten Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder Hotelgutscheine nicht zurückgegeben, ist HH berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen
4.5. Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass HH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. Sollten die der HH durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein, als die unter oben angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag von dem Reiseteilnehmer geschuldet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter:
5.1. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn HH die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten hat oder nicht in der Lage ist, diese Umstände nachzuweisen. Wenn der Reiseteilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht, erhält er die bereits getätigten Zahlungen erstattet.
5.2. HH ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn entweder der Reisende die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist.
5.3. Werden die vom Reisenden zur Trauung erforderlichen Dokumente nicht rechtzeitig oder unvollständig in der gesetzten Frist erbracht. Und entsteht hierdurch die Gefahr, dass die gebuchte Trauung aufgrund der vorgegebenen Fristen z.B. der Standesämter, nicht durchgeführt werden kann, ist HH berechtigt, gemäß der unter Punkt 4 aufgeführten Rücktrittskosten vom Reisevertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn der Reisende falsche Angaben (z.B. zu Person, Nationalität, Familienstand usw.) macht, die eine ordentliche Organisation der Trauung im Nachhinein besonders erschweren bzw. unmöglich machen.
6. Heiratsdokumente:
6.1. HH haftet nicht für die Folgen die sich auf Grund verlorener Dokumente durch Dritte ergeben (z.B.: Post, Standesamt usw.).
6.2. Die im Reisekatalog und Internet, zur Trauung in den angebotenen Ländern aufgeführten Heiratsdokumente beziehen sich nur auf Deutsche Staatsbürger. HH haftet nicht für die Folgen die sich aufgrund fehlender Anerkennung der Heiratsurkunde in anderen Ländern ergeben.
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen:
7.1 Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann HH ein Entgelt verlangen.
7.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird HH die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat HH einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung werden von HH und dem Reiseteilnehmer je zur Hälfte getragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
8. Haftung:
8.1. Die vertragliche Haftung von HH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit HH für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
8.2. Für Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet HH je Kunde und Reise, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, jeweils bis zu € 4.091,-. Liegt der Reisepreis jedoch über € 1.364,-, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
8.3. Sind in internationalen Übereinkommen, oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger wie HH Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich HH bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
8.4. Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen (wenn diese deutlich in der Bestätigung ausgewiesen sind) oder Leistungsträgern (z.B. reservierter Friseurbesuch, Fotograf, Videograf usw.) unterliegen nicht der Haftung HH als Reiseveranstalter. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
9. Gewährleistung / Schadensersatz:
9.1. Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn HH eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von HH verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50% gerechtfertigt ist.
9.2. Die Reiseleitung von HH ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
10. Mitwirkunspflicht:
10.1. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadenersatz nicht ein. Sollte die Reiseleitung nicht erreichbar sein, hat sich der Reisekunde direkt an HH, Telefon 02681-989527, Telefax 02681-989528 zu wenden.
10.2. Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, muss der Reiseteilnehmer eine Schadensanzeige innerhalb von 7 Tagen an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.
11. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung:
11.1. Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber HH geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung ohne sein Verschulden gehindert war.
11.2. Der Reisende und HH vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Reisenden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
12. Paß-, Visa und Gesundheitsvorschriften:
Informationen erhalten Sie hierzu direkt bei HH. Reisegäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit wenden sich bitte bzgl. der gültigen Einreise und Transitbestimmungen an die zuständige Botschaft. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz, andere Prophylaxemaßnahmen sowie Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
13. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen:
13.1. Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
13.2. Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
13.3. Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen HH zur Anfechtung des Reisevertrages.
13.4. Gerichtsstand: Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
13.5. Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung inkrafttretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.
13.6. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
13.7. Die Anwendung deutschen Rechtes wird vereinbart.
Veranstalter: Honeymoon Highlights GmbH * Koblenzer Str. 55 * 57614 Fluterschen * Handelsregister: Neuwied 3HRB3953
zurück